ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN „INNO-Tech Solutions e.K“
Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln die Schuldverhältnisse zwischen der Firma INNO-Tech Solutions e.K. (im Folgenden Kunde genannt) und den Produktionspartnern (im Folgenden Hersteller genannt).
Die Einkaufsbedingungen gelten für alle Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Hersteller, es sei denn, der Hersteller und der Käufer vereinbaren in bestimmten Fällen und Umständen nichts anderes; die in der Bestellung, Auftragsbestätigung oder im abgeschlossenen Geschäftsvertrag anzugeben sind.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN des Käufers.
Lieferbedingungen des Herstellers werden hierdurch ausgeschlossen und nicht anerkannt; es sei denn, die Geschäftsleitung des Kunden bestätigt dies nicht ausdrücklich oder bestätigt dies nicht durch Unterzeichnung eines Geschäftsvertrags.
Eventuelle Abweichungen von den ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung des Käufers und des Herstellers.
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN sind integraler Bestandteil von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Angeboten und möglicherweise Verträgen.
Der Hersteller verpflichtet sich, die übersandten Angebote in schriftlicher oder elektronischer Form einzureichen; oder automatisch per ONLINE-BUSINESS-WEB-PLATTFORMEN DES KÄUFERS.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Bestellungen auf Basis des zuvor eingegangenen Angebots elektronisch abzuwickeln und innerhalb der Bestellung Links zum eingegangenen Angebot anzugeben.
Die Bestellung wird erst gültig, wenn der Lieferant die Bestellung schriftlich oder elektronisch bestätigt und ein Formular sendet, aus dem hervorgeht, dass die Bestellung bestätigt und in das Informationssystem eingegeben wurde.
Für den Fall, dass der Kunde die Bestellung storniert und sich die Bestellung ausschließlich auf die Herstellung des Produkts bezieht, ist dies ausschließlich der Fall Auf den Kunden zugeschnitten ist der Kunde verpflichtet, alle mit dieser Bestellung verbundenen Kosten bis zum Tag der Stornierung der Bestellung zu tragen.
Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Hersteller verpflichtet er sich, den gesamten Schaden zu zahlen, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird von den Endkunden im gleichen Verhältnis (Schadensersatz, Vertragsstrafen).
LIEFERFRISTEN
Die Frist für die Lieferung der bestellten Produkte wird durch die Bestellung bestimmt, gemäß der die Produkte vom Kunden bestellt wurden, und anhand der vom Lieferanten an den Kunden gesendeten Auftragsbestätigung überprüft.
Der Hersteller verpflichtet sich uneingeschränkt, den vereinbarten Liefertermin aufgrund der definierten Bestellung und Auftragsbestätigung einzuhalten. Die Lieferfrist beginnt am Tag der Auftragsbestätigung und endet am Tag der Lieferung des Produkts oder der Fertigstellung Kundenservice.
Die Lieferfrist kann nur mit vorheriger Zustimmung des Käufers angemessen verlängert werden, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, die nicht auf dem Willen des Herstellers beruhen und von solcher Art sind, dass sie auf die Erfüllung der Lieferung von erheblichem Einfluss sind Bedingungen.
Der Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden Beginn und Ende des Eintritts von Hindernissen unverzüglich mitzuteilen und je nach Problemlage:
- einen neuen Liefertermin vereinbaren (mit schriftlicher oder elektronischer Zustimmung des Käufers), oder
- Stornierung der Bestellung des Kunden (mit Übernahme der vom Kunden vom Endkunden in Rechnung gestellten Kosten)
Wegen solcher Lieferhindernisse kann der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen in der gleichen Höhe, wie sie den Endbenutzern des Produkts in Rechnung gestellt wird Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, die Produkte innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu übernehmen, behält sich der Lieferant das Recht vor, den Kunden schriftlich über die Lieferbereitschaft der Produkte zu informieren und ihm eine Rechnung über den Wert der bestellten Produkte auszustellen 5 Tage danach sind die Produkte fertig und zur Auslieferung bereit. Die Zahlungswährung beginnt ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Die Verantwortung für die Produkte geht erst mit der Übernahme der Sendung durch den Spediteur auf den Kunden über. Beim Versand von Waren ist der Lieferant verpflichtet, einen solchen Transport zu beauftragen, der die Verantwortung und Sicherheit für die Produkte bis zum Zeitpunkt ihrer Lieferung übernimmt. Für den Fall, dass der Käufer die Ware (das Paket) mit seinem eigenen Transportmittel übernimmt, endet die Verantwortung des Herstellers mit der Übergabe des Pakets an das Transportunternehmen und der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für den Verlust des Pakets oder dadurch verursachte Schäden sein Transport.
VERKAUFSPREISE
Die Preise der Produkte oder Dienstleistungen werden durch die zugesandten Angebote und die Mitteilung über den gewährten Rabatt bestimmt, die dem Kunden zugestellt wird, sofern es sich um Standardprodukte oder Dienstleistungen handelt.
Handelt es sich um besondere Produkte oder Dienstleistungen, werden die Preise durch ein individuelles Angebot ermittelt und dem Kunden schriftlich zugestellt.
Mit der Bestellung des Produkts akzeptiert der Kunde die angebotenen Preise. Die Lieferparität bestimmt sich nach dem gültigen Angebot bzw. nach einer individuellen Vereinbarung oder einem schriftlichen Vertrag. Die angebotenen Verkaufspreise enthalten keine Mehrwertsteuer.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Hersteller verpflichtet sich, eine Rechnung auszustellen und diese zusammen mit der gelieferten Ware oder Dienstleistung an den Kunden weiterzuleiten (eine Ausnahme kann im Falle einer Vereinbarung sein, wenn das Produkt oder die Dienstleistung in erster Linie unter Arbeitsbedingungen getestet werden muss; wenn die Ware an den Kunden geliefert wird). Kunde nur mit einem Lieferschein, den der Kunde bei Erhalt der Ware unterschreiben, dokumentieren und in Kopie an den Hersteller zurücksenden muss.
Die ausgestellte Rechnung ist innerhalb der vereinbarten Frist und in der bei Vertragsschluss vereinbarten, d. h. bei Eingang der Bestellung bestätigten Weise zahlbar.
Als Zahlungsdatum gilt das auf der ausgestellten Rechnung angegebene Datum, an dem das Geld auf das bei einer Geschäftsbank eröffnete Transaktionskonto des Herstellers überwiesen werden soll.
Für den Fall, dass der Kunde die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, informiert der Hersteller den Kunden schriftlich über den Zahlungsverzug und hat 7 Tage nach Absendung des Schreibens das Recht, gesetzliche Zinsen in angemessenem Verhältnis zum Betrag zu verlangen der Ware und dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs.
BESCHWERDEN
QUANTITATIVE ANSPRÜCHE
Der Käufer verpflichtet sich, die mengenmäßige und mengenmäßige Abnahme der Ware spätestens innerhalb von 3-5 Tagen nach Erhalt der Ware vom Spediteur oder direkter Lieferung durch den Hersteller vorzunehmen.
Der Käufer ist verpflichtet, alle Abweichungen von den gelieferten Mengen und festgestellte Anomalien an den Produkten unverzüglich nach der Inspektion zu melden und eine schriftliche Reklamation an den Hersteller zu richten. Der Hersteller verpflichtet sich, die eingegangene Reklamation so schnell wie möglich zu analysieren und eine schriftliche Antwort darauf zu geben. Für alle bestätigten Beschwerden sind mehrere Szenarien möglich:
- Rücksendung der beworbenen Waren durch den Käufer, und zwar in der Weise, dass der Hersteller den Transport und die Abholung der beworbenen Produkte auf eigene Kosten organisiert;und die fehlenden Produkte nach der Neuanfertigung oder Veredelung auf eigene Kosten nachzuliefern.Der Kunde hat das Recht, die Zahlung der Ware auszusetzen, bis der Hersteller die fehlenden Produkte nachliefert
- Erstellen neuer Produkte ohne die Notwendigkeit, beworbene Produkte zurückzusenden und diese auf eigene Kosten an den Kunden zu versenden.In diesem Fall richtet der Käufer eine Reklamation an den Lieferanten und rechnet die gegenseitigen Ansprüche buchhalterisch ab.
- Rücksendung der Ware durch den Käufer und Rückabholung derselben beim Hersteller nach der Produktion, mit Abrechnung der beworbenen Produkte zu regulären Lieferpreisen, sowie Transport- und Logistikkosten in beide Richtungen (für die Rücksendung der Ware und Rücknahme der Ware)
QUALITATIVE BESCHWERDEN
Der Hersteller steht voll und ganz hinter der Qualität seines „Produktionsprogramms“ gemäß den empfohlenen Verarbeitungsregimen und Betriebsbedingungen.
Wenn die Produkte gemäß der vom Kunden bereitgestellten Konstruktionszeichnung des Produkts, entwickelter Fertigungstechnologie und definierten Elementen der Schnittgeometrie von Werkzeugen, Materialien und Polstern hergestellt werden; Der Hersteller ist verpflichtet, die Produkte nach den geforderten Kriterien herzustellen.
In diesem Fall ist der Käufer nicht für die Verwertung des Produkts verantwortlich, sondern nur für die Grundierung und Schnittgeometrie des Produkts, das verwendete Material und die Polsterung.
Der Käufer verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 3-5 Tagen nach Erhalt der Ware vom Spediteur oder direkter Lieferung durch den Hersteller eine qualitativ hochwertige Warenannahme durchzuführen.
Der Käufer ist verpflichtet , alle Abweichungen hinsichtlich der gemessenen Geometrie, der Materialanalyse und der Beschichtung unverzüglich nach der Inspektion zu melden und eine schriftliche Beschwerde an den Hersteller zu richten.
Der Hersteller verpflichtet sich, die eingegangene Reklamation so schnell wie möglich zu analysieren und eine schriftliche Antwort darauf zu geben. Bei Annahme einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, eines der oben genannten drei Kriterien zu akzeptieren, um die Ware so schnell wie möglich zurückzusenden und die beworbenen Produkte zu ersetzen; oder erklären Sie sich damit einverstanden, die Zahlung auf die Höhe des angekündigten Betrags zu reduzieren.
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Wir versuchen stets, alle Streitigkeiten und Unstimmigkeiten mit dem Kunden einvernehmlich auf der Grundlage korrekter Geschäftsgrundsätze zu lösen Ist dies nicht möglich, ist das zuständige Gericht für die Streitbeilegung zuständig